Teilweise schildern diese Begriffe Aktivitäten, die vor den Neuen Medien bereits „offline“ vorhanden waren (wie etwa „analoge“ Umfragen, Veranstaltungen). Als Gegenteil von Stapelverarbeitung benutzt. Im Strafprozessrecht ist gemäß § 100b StPO eine Online-Durchsuchung ohne Wissen des Betroffenen unter bestimmten Voraussetzungen möglich. So gehören Online-Verkaufsplattformen im Reiserecht zu den Vertriebsstellen im Sinne des § 651b Abs. Online hat sich inzwischen zum Rechtsbegriff entwickelt. Online ist eine bestehende Verbindung zu einem Netzwerk, die verschiedene Aktivitäten ermöglicht.
Heute besitzt das Wort einen anderen Begriffsinhalt und bedeutet die temporäre oder permanente Verbindung von Computern durch Telekommunikationsnetze oder eine Vernetzung mit anderen Computern oder Peripheriegeräten, insbesondere mit dem Internet.
„Online“ ermöglicht Kontakte ohne persönliche Präsenz, so etwa anstelle des Präsenzunterrichts das Homeschooling oder Besprechungen durch Videokonferenzen. Computerspiele und Tabellenkalkulation auch an „stand-alone“-Rechnern, also nicht „on line“ betrieben. Gelegentlich wird der Begriff „Online-Verarbeitung“ auch als Synonym für Dialogverarbeitung bzw. Geräte Zoccer Casinos ohne Netzanbindung werden auch als Standalone bezeichnet.
